Urlaubsplanung 2019

07.01.2019

Informationen zum Urlaubsjahresplan für 2019

Bitte nutzen Sie den Urlaubsjahresplan in der gewohnten Form für Ihre Urlaubsplanung bzw. die Urlaubsplanung des von Ihnen betreuten Beschäftigten. Der Urlaubsjahresplan muss bis zum 31.1.2019 bei den Mitarbeitern der Gruppe abgegeben werden. Es ist der gesamte Jahresurlaub zu verplanen. Wichtig ist, dass jede Urlaubsänderung rechtzeitig – d.h. zwei Wochen vorher – in der Arbeitsgruppe eingereicht wird, damit Aufträge und Mitarbeitereinsatz sinnvoll geplant werden können. Alle Beschäftigten der Werkstätten und Tagesstätten/Tagesförderstätten haben einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung (Reduzierung an einzelnen Tagen) der Urlaubsanspruch prozentual verrechnet wird. Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mind. 50) erhalten im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich einen Zusatzurlaub von 5 Tagen nach § 208 Abs. 1 SGB IX.

Gerne senden wir Ihnen den aktuellen Urlaubsjahresplan per Mail zu. Bitte kontaktieren Sie dafür Frau Kluck unter 06151 149 7091 oder kornelia.kluck@nrd.de.

Text in leichter Sprache
Jeder Beschäftigte plant gemeinsam mit seinem Betreuer oder der Wohngruppe seinen Urlaub für das nächste Jahr. Dafür gibt es den Urlaubsjahresplan. Änderungen zum Plan müssen 2 Wochen vorher in der Arbeitsgruppe abgegeben werden. Jeder Beschäftigte kann 30 Tage Urlaub nehmen. Beschäftigte mit einem Schwerbehindertenausweis kriegen 5 Tage mehr Urlaub. Das gilt nur für den Arbeitsbereich oder für den BBB.

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